Der TÜV als Datentreuhänder
Wem gehören die Fahrzeugdaten? Wer verwaltet sie? Daten aus vernetzten Fahrzeugen ermöglichen eine Vielzahl von nützlichen Anwendungen. Diese Daten brauchen einen vertrauenswürdigen Schutz. Damit z.B. Flottenbetreiber ihre Geschäfte effizient führen können, brauchen sie Nutzer, die ihnen Informationen zur Verfügung stellen. Idealerweise sollten die Nutzer dies mit Vertrauen tun können. Schauen wir uns das Spannungsfeld zwischen Datenschutz und Datennutzung einmal genauer an.
Datenschutz und Datennutzung
Rechtliche Aspekte der Weitergabe von Fahrzeugdaten bleiben Grauzone
Effizientes Flottenmanagement hängt vor allem davon ab, dass valide Daten vorliegen – von Kilometerstand, Kraftstoffverbrauch und Fahrweise bis hin zu Fahrzeugvergleichen zwischen verschiedenen Klassen, Motoren und Marken. Für Anwendungen wie digitales Schadenmanagement, vorausschauende Wartung, Geofencing und die Analyse der elektrischen Fahranteile von Plug-in-Hybriden werden zukünftig immer mehr Daten in ausreichender Menge und Qualität benötigt. Dies ist eindeutig ein “berechtigtes Interesse” im Sinne der General Data Protection Regulation (GDPR). Doch wie kommuniziere ich das meinem Fahrzeugnutzer?
Studie: Fahrzeugnutzer geben unter bestimmten Voraussetzungen gerne Daten weiter
In Zusammenarbeit mit der Universität St. Gallen haben wir eine groß angelegte Studienreihe durchgeführt, um zu untersuchen, unter welchen Bedingungen Autofahrer in Deutschland bereit wären, Daten aus ihren vernetzten Fahrzeugen zu teilen.
Das zentrale Ergebnis:
Wenn ein unabhängiger Dritter als Datentreuhänder fungiert, steigt das Vertrauen der Verbraucher und damit die Bereitschaft, Daten zu teilen, deutlich an. Zudem sind die Nutzer unter diesen Bedingungen offenbar bereit, mehr Informationen herauszugeben als ohne die Beteiligung eines Dritten.
Für Anwendungen im Flottenmanagement und ähnlichen Bereichen ist die Einbindung eines Treuhänders zur Verwaltung und ggf. Verarbeitung der Fahrzeugdaten daher effizienter und aus Datenschutzgründen sinnvoll. Der Einsatz eines Treuhänders lohnt sich auch deshalb, weil so eine breitere und validere Datenbasis geschaffen werden kann.
Ein Datentreuhänder verbindet effizientes Flottenmanagement mit Datenschutz
Wie sieht das in der Praxis aus? Wir haben eine Lösung – “Trusted Data Services” – entwickelt, die wir bereits als unabhängige “dritte Partei” für große Flottenbetreiber einsetzen.
Über Trusted Data Services holen wir als neutrale Instanz die Opt-Ins der Nutzer ein, sichern und verwalten die erfassten Daten und leiten sie pseudonymisiert an Flottenmanagement- oder ähnliche Systeme weiter. Wir agieren also als Rechteverwalter (wer bekommt Zugriff?) und Ressourcenanbieter (welche Daten und Funktionen werden bereitgestellt?).
Alle Parteien profitieren von dem System. Fahrzeughalter und Fahrer können sich darauf verlassen, dass die Datenverarbeitung höchsten Sicherheitsansprüchen genügt und sie ihre Datenschutzrechte aktiv wahrnehmen können. Sie können auch sicher sein, dass durch die Verschlüsselung der Daten durch den Datentreuhänder eine personalisierte Auswertung ihrer Daten nur mit ihrer Zustimmung erfolgen kann. Fuhrparkmanager, Flottenmanager und Datennutzer, wie z.B. Schadenmanagementsysteme, erhalten ebenfalls umfassende, aufbereitete Datensätze zu den einzelnen Fahrzeugen. Trusted Data Services ermöglichen es Flottenbetreibern außerdem, sofort klare und überprüfbare Angaben zur Einhaltung des Datenschutzes zu machen, z.B. für eine behördliche Prüfung oder einen Betriebsrat. Dies ist besonders wichtig, da Fuhrparkleiter und Geschäftsführer oft persönlich dafür verantwortlich sind, dass die Datenverarbeitung gemäß
GDPR erfolgt.
Zusammenfassend:
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