Viele Fahrer haben Scheinwerfer am Auto, die noch mit der guten alten Glüh-oder Halogenlampe ausgestattet sind. Diese durch moderne LED-Lampen ersetzen? So einfach ist das leider nicht.

Was genau sind LED-Retrofits?

Man liest im Zusammenhang mit LED-Leuchtmitteln immer häufiger den Begriff “Retrofit”. Frei übersetzt heißt das so viel wie “passt rückwirkend”. Gemeint ist damit, dass diese LEDs alte Glüh- und Halogenlampen ersetzen können. Alte Birne raus aus dem Gewinde, neue LED-Lampe rein – läuft, ganz ohne Umbauarbeiten. Im privaten Haushalt ist dieses Prozedere schon gang und gäbe. Haben wir doch alle schon eine olle Glühbirne durch ein modernes LED-Licht ersetzt. Doch auch wenn es Vorteile gibt, für unser Auto ist dieser Austausch bisher verboten. Aber was sind eigentlich die Vorteile?

Studie des ADAC:

LEDs in Scheinwerfern sind langlebiger, sie leuchten weiter und sorgen durch ihr weißeres Licht dafür, dass Kontraste besser wahrgenommen werden.

Die Vorteile der LED-Lampe

Laut einer Studie des ADAC wäre die Umrüstung von Autoscheinwerfern mit LED-Retrofits ein echter Sicherheitsgewinn im Straßenverkehr – natürlich unter der Voraussetzung, dass der Umbau funktioniert. So sind LEDs in Scheinwerfern nicht nur langlebiger, sie leuchten auch weiter und sorgen durch ihr weißeres Licht dafür, dass Kontraste besser wahrgenommen werden. Dies natürlich alles unter der Voraussetzung, dass die LEDs problemlos in den Scheinwerfern funktionieren, was nicht immer unbedingt der Fall ist. Das ist leider auch das größte Problem an der Sache. Denn bisher war es so, dass bei einem Scheinwerfer das Leuchtmittel exakt auf die Linsen und Reflektoren abgestimmt ist, damit das Licht genau dort auf der Straße ankommt, wo es hingehört. Weil das aber bei der Nachrüstung auf LED nicht gewährleistet ist, sind die Retrofits in Deutschland verboten.

In Deutschland leider so nicht möglich

Ein Scheinwerfer wird immer in Verbindung mit einer bestimmten Lampenart genehmigt und umgekehrt. Ist ein Glühlampe defekt, muss sie durch eine zum Scheinwerfer passende ersetzt werden. Diese Regelung gilt zumindest für Europa. In anderen Ländern, wie z.B. den USA, sind die LED-Retrofits erlaubt. Allerdings gibt es in den USA keine Zulassung vergleichbar mit der in Europa. Dort bestätigt der Fahrzeughersteller selbst, dass das Fahrzeug den Anforderungen entspricht. Durch diese Selbstzertifizierung ist jeder für die Einhaltung der Anforderungen selbst verantwortlich. Der Nachteil daran: Im Fall der Fälle kann das amerikanische Rechtssystem auch deutlich härtere Strafen erlassen. 

Jetzt wird es etwas “technisch”:

Scheinwerfer, Bremsleuchten und alles, was am Auto nach außen leuchtet, gehört zu den “lichttechnischen Einrichtungen”. Damit diese Einrichtungen an einem Auto verbaut werden dürfen, werden sie grundsätzlich im Zusammenhang mit den zugehörigen Leuchtmitteln bauartgenehmigt. Eine nachträgliche Änderung an dieser lichttechnischen Einrichtung führt zum Erlöschen dieser Bauartgenehmigung. Hierunter zählt auch der Austausch der Lichtquellen, also der bisher verwendeten Glühlampen. Wenn die Bauartgenehmigung der lichttechnischen Einrichtungen erlischt, erlischt dadurch auch die Betriebserlaubnis des gesamten Fahrzeugs, was bedeutet, dass man so nicht mehr durch die Gegend fahren darf. Einige Änderungen am Fahrzeug kann man durch eine Einzelabnahme nachträglich eintragen lassen. Aufgrund von gesetzlichen Vorgaben können die lichttechnischen Einrichtungen jedoch nicht durch Einzelabnahmen eingetragen werden.

Im Klartext bedeutet das:

Glühlampen in Scheinwerfern dürfen nicht verändert werden. Das schreibt sowohl die deutsche, als auch die europäische Gesetzeslage vor. 

Eine Neuigkeit gibt es aber dennoch:

Ein namhafter deutscher Leuchtenhersteller ist kürzlich als erster den einzig möglichen legalen Weg gegangen. Er hat sich LED-Retrofit von der Behörde genehmigen lassen. Hierbei ist das LED-Leuchtmodul in Verbindung mit festgelegten Scheinwerfern genehmigt worden. Für jeden einzelnen Scheinwerfertypen mussten eigenständige Prüfungen durchgeführt werden. Das Ergebnis: Bei insgesamt 12 Fahrzeugtypen von 8 verschiedenen Herstellern darf diese LED nun offiziell und ganz legal verwendet werden. Die durch das Kraftfahrtbundesamt erteilte “Allgemeine Bauartgenehmigung” (ABG) ist vorerst bis zum 01.10.2022 befristet.

Aufpassen sollte man jetzt erst recht bei Interesse an LED-Retrofit-Leuchten. Der Großteil der angebotenen Produkte entspricht keiner genehmigten Bauart und es fehlt die Zuordnung zu einem bestimmten Scheinwerfer. Da heißt es nach wie vor “Finger weg”.

 

Autor des Beitrags

Arianna Blittersdorf

Arianna Blittersdorf

Social Media Managerin

Arianna Blittersdorf ist Social Media Managerin im Newsroom des TÜV Rheinlands. Hier ist sie hauptsächlich für die Betreuung des Bereichs Mobilität zuständig. Egal ob für Newsletter, Blog oder soziale Medien – sie ist immer auf der Suche nach einer guten Story. In Köln geboren und aufgewachsen, lebt sie mittlerweile in Bochum, mitten im „Pott“, ist aber froh in ihrer Heimat zu arbeiten und so trotzdem viel Zeit dort zu verbringen. In ihrer Freizeit findet man sie oft bei Spieleabenden mit Freunden oder mit einem guten Buch in der Hand. Es gibt nur eine Sache, die sie definitiv häufiger in der Hand hat– die Schokolade! Als Frohnatur versucht sie, sich auf die schönen Dinge des Lebens zu konzentrieren und verbringt ihren Alltag ganz nach dem Motto: „Nimm das Leben nicht so ernst, du kommst ja doch nicht lebend raus.“

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Kommentare

13 Kommentare

  1. Wolfgang Reckel

    Sehr informativer Beitrag – vielen Dank !

    Antworten
    • Arianna Blittersdorf

      Danke für das Lob!

      Antworten
  2. Dirk

    Und wieso geht das dann bei Osram mit einer ABG?

    Antworten
    • Arianna Blittersdorf

      Hallo Dirk, ich habe dem Artikel noch einen neuen Absatz hinzugefügt, der kurz hierauf eingeht. Der letzte Absatz sollte dir weiterhelfen.
      Viele Grüße
      Arianna Blittersdorf

      Antworten
  3. Hans-Ulrich Neumann

    Die Osram Nightbreaker LED ist ja ein recht neues Produkt und nur für extrem wenige Fahrzeuge bisher zugelassen, Osram hält sich auch bedeckt, ob, wann und welche Autos noch einer Prüfung unterzogen werden und so die Zulassung erhalten. Ich habe da direkt nachgefragt, auch die Kosten des Zulassungsprozesses für einen Fahrzeugtyp konnte und wollte man mir nicht nennen.
    Da aber nun eine prinzipiell zulässige Lösung am Markt ist, sollte das KBA dringend die Vorschriften ändern, nach denen eine Einzelabnahme von lichttechnischen Einrichtungen ermöglichst wird, so daß eine solche Einzelabnahme möglich ist, wenn das Leuchtmittel prinzipiell wie hier für H7-Scheinwerfer zulässig ist. Darauf sollte man aber eher nicht hoffen, das KBA ist eher Erfüllungsgehilfe der Autokonzerne und denen sind Bestandskunden herzlich egal, für die zählt nur der Neuwagenabsatz.

    Antworten
    • Arianna Blittersdorf

      Hallo Hans-Ulrich Neumann,
      vielen Dank für deinen sehr ausführlichen Kommentar zu der Osram-Lösung!
      Viele Grüße
      Arianna Blittersdorf

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  4. Prof.Dr. Oberschlau

    Liebe Frau Arianna Blittersdorf (Autorin des Beitrags) Bitte Lernen sie den Unterschied zwischen Birnen und Leuchtmittel im Bezug ob Obst welches Leuchtet.

    Antworten
    • Arianna Blittersdorf

      Hallo Prof. Dr. Oberschlau,
      vorweg vielen Dank dafür, dass Sie den Artikel offensichtlich so genau gelesen haben.
      Schade, dass Sie einen gründlich recherchierten Artikel auf einen Ausdruck reduzieren, der umgangssprachlich durchaus als Bezeichnung eines Leuchtmittels geläufig ist.
      Mir ist der Unterschied zwischen Obst und Leuchtmitteln durchaus bewusst. Da die “gute alte Glühbirne” aber jedem bekannt sein sollte, behalte ich es mir vor, meinen Artikel nicht weiter anzupassen. Ihre Meinung ist aber vollkommen in Ordnung – man kann nicht jeden glücklich machen.
      Viele Grüße
      Arianna Blittersdorf

      Antworten
  5. Steve Grünbauer

    Was ich absolut nicht verstehe ist Folgendes: In eine für H7 geeigneten Scheinwerfer kann ich jede typkonforme H7 Leuchte einbauen. Jetzt hat Osram ein LED-basierendes Leuchtmittel entwickelt, welches in einigen Scheinwerfern von gewissen Fahrzeugen eine ABE erhalten hat. Das heißt, in diesen Scheinwerfern, in dem jede typkonforme H7-Leuchte gesetzlich zugelassen ist, darf jetzt auch das LED-Leuchtmittel von Osram verwendet werden, weil es nachweislich die Anforderungen des Gesetzgebers erfüllt und den Testvorgaben entspricht und somit in diesen Scheinwerfern ein 1:1 Ersatz für die H7-Leuchtmittel ist. Jetzt kann ich das H7-Leuchtmittel aber aus diesem Scheinwerfer ausbauen und in jeden anderen H7-Scheinwerfer einbauen, ohne, dass ich meine Betriebserlaubnis des Fahrzeugs riskiere. Warum dann bitte nicht auch das LED-Leuchtmittel von Osram, wo es doch nachgewiesenermaßen über die selben Eigenschaften wie das H7-Leuchtmittel verfügt? Will mir rein logisch nicht einleuchten.

    Antworten
    • Paul N

      Herr Grünbauer, zumindest in den USA und in Südkorea (vermutlich auch in anderen Ländern) ist das von Ihnen beschriebene Vorgehen möglich und die Verkehrssicherheit scheint darunter nicht zu leiden, wohl eher im Gegenteil.

      Aus technischer Sicht bin ich auch voll bei Ihnen. Wenn eine typkonforme Halogenlampe in einem typkonformen Scheinwerfer funktioniert, muss die Kombination mit einem anderen typkonformen Scheinwerfer genauso funktionieren.

      Philips hat sogar weitere Lampentypen im Angebot, darunter H1 und H4, allerdings nicht auf der deutschen Website, und wie bei Halogenlampen in verschiedenen Serien (Ultinon 5000, 6000 und 9000).

      Hierzulande jedoch ist die EU für eine allgemeine Zulassung von LED-Nachrüstlampen zuständig. Soweit ich weiß, gibt es eine Gesetzesinitiative, die aber seit geraumer Zeit bei der EU-Kommission “festhängt”. Solange es von der EU keine allgemeine Zulassung für typkonforme Nachrüstlampen gibt, bleibt nur der Weg über die Einzelzulassung durch das KBA für festgelegte Scheinwerfer.

      Mit Logik sollten Sie bei der deutschen und europäischen Behördenmühle aber nicht argumentieren…

      Antworten
    • Piet

      Die Logik hinter dem ganzen entzieht sich auch mir, aber ich hab mir da mal Gedanken gemacht woran das liegen könnte.

      Aus meiner Sicht liegt das Problem an der Größe des Leuchtmittels und der Abführung der Abwärme. Das Teil von Osram hat wenn ich mich recht erinnere einen Lüfter hinten dran und ist Klobig. Es passt nicht in alle Scheinwerfer rein ohne sicher zu stellen dass des ding noch Dicht ist. Hinzu kommt dann noch dass die Dinger Adapter haben aufgrund der Befestigung (normalerweise werden die Halogenleuchten ja mit Spannklammern fest gehalten, manche haben auch die Möglichkeit dass sie in einen Einschraubsockel gesteckt werden können und man nicht noch erst den Stecker mit Kabel lösen muss. Da hat der Scheinwerfer die Verkabelung intern und nur noch einen riesen Stecker von dem er gespeist wird). Und dieses Adapter-system ist aus meiner Sicht eigentlich auch nicht Zulassungsfähig denn ein Adapter ist doch auch eine Änderung der lichttechnischen Einrichtung (darüber kann man aber auch Streiten denke ich).

      Und dann muss man ja neben dem Leuchtmittel ja auch noch ein zusätzliches Modul erwerben dass zwischen dem originären Stecker und dem Scheinwerfer installiert werden muss damit das Auto auch das Problem mit dem defekten Leuchtmittel richtig einordnen kann und darauf hinweist (auch wieder eine Änderung der lichttechnischen Einheit wenn man mich fragt).

      Man kann aber sagen was man will die Lobby der Automobilkonzerne hat in unserem Land leider zu viel Einfluss wenn die etwas Durchsetzen wollen das klappt das schon irgendwie, irgendwann, irgendwo.

      LG Piet

      Antworten
  6. Heinrich Heine

    Der wie bereits beschriebene Weg der Zulassung scheint mir persönlich sehr gut in den allgemeinen Prozess der digitalen Transformation in der Bundesrepublik zu passen. Die Technologie überholt hier wieder einmal die Bürokratie in einer Größenordnung, die zu unnötigen Einschränkungen in der Praxis führt.

    Ich selbst finde die LED Leuchtmittel von Osram ausgezeichnet. Meine Befürchtung ist jedoch, dass hier für ein paar wenige Fahrzeuge der Schritt der Zulassung gegangen wird, um in der öffentlichen Wahrnehmung eine Art allgemeine legal Konformität zu suggerieren. Damit der Kunde am Ende doch das Produkt kauft, auch wenn es nicht gesetzlich konform ist, aber als “quasi legal” vom Kunden selbst legitimiert wird (sogenanntes “in die Hosentasche lügen”). Osram braucht das nicht weiter stören, das Produkt verkauft sich. Genaugenommen wage ich die Hypothese, Osram kann sich den Aufwand weiterer Genehmigungen sparen, weil das einen marginalen Einfluss auf die Absatzzahlen hat.

    Antworten
  7. Burkhard

    Moin, gibt es bezüglich Einzelabnahme eines zertifizierten LED-Leuchtmittels Fortschritte? Als Fahrer eines alten Autos, dessen Scheinwerfer nie (…) von Osram oder Philips zertifiziert werden, verfolge ich die Situation schon lange. Wäre ja schön, wenn sich die Prüforganisationen erfolgreich dafür einsetzen könnten.

    Schöne Grüße

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